1. Anwendungsbereich
der AGB
Es
gelten stets ausschließlich vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei
denn, solchen Bestimmungen würde ausdrücklich im Einzelfall zugestimmt. die
vorbehaltlose Ausführung von Verträgen, auch in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen, ist keine Zustimmung zu diesen. Es gelten auch in
diesem Fall ausschließlich vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Anwendbares Recht
Auf
sämtliche Rechtsverhältnisse sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
3. Rechte des Käufers;
Gewährleistung
Der
Käufer hat bei jeder Pflichtverletzung des Verkäufers, worunter auch die
mangelhafte Lieferung einer Ware gehört, die Rechte, die ihm das Bürgerliche
Gesetzbuch ( BGB ) einräumt.
4.
Haftungsbeschränkung, -ausschluß
Soweit
in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Verrichtungs-
und Erfüllungsgehilfen sowie der Vertreter.
Bei
Sachmängeln wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet, es sei
denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen, eine Garantie wurde für die
Beschaffenheit der Sache übernommen oder aber der Schaden beruht auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung. Gehaftet wird aber auf jeden
Fall für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Auch
in anderen Fällen wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet es die
denn, Schaden beruhen auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder es wurde eine Einstandspflicht im Sinne einer Garantie
übernommen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware wird er’s dann Eigentum des Käufers, wenn dieser den Preis der
betreffenden Ware vollständig bezahlt hat.
6. Sonderbestimmung für
Verbraucher
Folgende
Bestimmungen gelten nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder Ihrer gewerblichen noch
Ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
6.1 Anwendbares Recht
Vorstehende
Bestimmung zum anwendbaren Recht, Ziffer 2, lässt zwingende Regelungen des Rechts
des Staates, in welchem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
unberührt, sofern der Käufer die zur Begründung des Rechtsverhältnisses
zwischen den Parteien vorzunehmenden Rechtshandlungen in diesem anderen Staate
vorgenommen hat.
6.2. Uneingeschränktes
Rückgaberecht
Für
den Fall, dass der Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen wird, d.h. von Kommunikationsmitteln, die zur Abahnung oder zum
Abschluss eines Vertrags ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien
eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste, so hat der Käufer
ein uneingeschränktes Rückgaberecht. Er kann es binnen einer Frist von zwei
Wochen nach Erhalt der Ware and den Verkäufer zurücksenden, wobei zur
Fristwahrung die rechtzeitige Absendung von Erklärung oder Ware genügt. Wenn
die Ware nicht als Paket versendet werden kann, reicht es aus, dass der Käufer
vom Verkäufer verlangt, dass er die Ware wieder zurücknimmt.
6.3.
Gewährleistungsfristen
Der
Käufer kann Gewährleistungsrechte innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend
machen, d. h. bei Mängeln an den hier verkauften beweglichen Sachen innerhalb
einer Frist von zwei Jahren. Die Frist beginnt mit Ablieferung der Ware an zu
laufen.
Bei
gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsfrist statt zwei Jahren nur ein
Jahr.
Beim
Auftreten von Mängeln innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Ablieferung wird
vermutet, dass sie schon bei Ablieferung vorhanden waren, wenn der Käufer sie
unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels anzeigt. Diese Anzeige muß
außerdem spätestens binnen einer Frist von 8 Monaten nach Ablieferung erfolgt
sein.
7. Sonderbestimmungen
für andere Personen, insbesondere Kaufleute
Folgende
Bestimmungen gelten nur für Personen, die nicht Verbraucher sind.
7.1. Anwendbares Recht,
Die
Anwendung des UN-Übereinkommens über
Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1988 ( UN
Kaufrecht CISG ) ist ausgeschlossen.
7.2 Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort
ist Groß-Gerau, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien
ist, wenn der Käufer Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Groß-Gerau.
7.3 Beschränkungen und
Ausschlüsse der Gewährleistung
Dem
Käufer werden mögliche Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller bzw.
Lieferanten abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, im Gewährleistungsfall
seine Ansprüche zunächst gegen Hersteller bzw. Lieferanten geltend zu machen.
Er kann sich erst dann an den Verkäufer wenden, sobald und soweit er seine
Ansprüche gegen Hersteller bzw. Lieferanten erfolglos eingeklagt hat. Der
Käufer ist dann aber verpflichtet, die Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer
rückabzutreten.
Bei
gebrauchter Ware erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung,
es sei denn es wurde eine Garantie für die Ware übernommen. Bei
Kulanzrücknahmen durch den Käufer ist ein Rückgriff auf den Verkäufer nicht
möglich.
7.4 Rügeobliegenheit;
Gewährleistungsfristen
Ist
der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft so hat der Käufer die Ware
unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach
ordnungsgemäßen Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein
Mängel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterläßt der
Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich
später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung
gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als
genehmigt.
Es
gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Hat
der Käufer wegen gebrauchter Ware Gewährleistungsansprüche ( s.o. Punkt 6.3 )
so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
7.5. ( erweiterter und
verlängerter )
In
Erweiterung zu Punkt 6 wird gelieferte Ware erst dann Eigentum des Käufers,
sobald dieser nicht nur den Preis der Ware vollständig bezahlt hat, sondern
sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit diese
Forderung aus der Lieferung von Waren herrühren. Der Käufer hat jedoch Anspruch
auf Übereignung gelieferter Waren, sobald und soweit der Kaufpreis der
gelieferten Waren 50 % der Summe der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung
übersteigt; die Auswahl der zu übereignenden Sicherheiten obliegt dabei dem
Verkäufer. ( erweiterter Eigentumsvorbehalt )
Eine
Verarbeitung oder Umbildung der Ware
wird vor dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs nach Bezahlung ( siehe
vorstehender Absatz ) stets für den Vorbehaltseigentümer vorgenommen. Wird die
Ware zusammen mit anderen Sachen zu einer neuen Sache verarbeitet, so erwirbt
der Vorbehaltseigentümer Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der
gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Vereinbarung
. Erwirbt der Vorbehaltseigentümer auf
diese Weise ( Mit-) Eigentum an der hergestellten Sache, so überträgt er dem
Käufer nach Bezahlung der gelieferten Ware dieses
(
Mit- ) Eigentum an der hergestellten Sache; zu diesem Zweck wird im voraus
ausdrücklich in die durch die Zahlung bedingte Eigentumsübertragung
eingewilligt.
Trotz
der Tatsache, daß der Käufer wegen des Eigentumsvorbehalts noch kein Eigentum
an der Ware erworben hat, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichem
Geschäftsgang weiterzuverkaufen und weiterzuveräußern. Im Gegenzug tritt er
bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf bzw. aus der
Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer
oder gegen Dritte erwachsen, einschließlich Umsatzsteuer. der Käufer ist
allerdings zur Einziehung der Forderungen nur ermächtigt, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen vertragsmäßig nachkommt, insbesondere keine
Zahlungseinstellung vorliegt, sowie kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände
eingetreten, hat der Käufer auf Verlangen alle Angaben zu machen, die zum
Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlich sind, die dazugehörigen
Unterlagen auszuhändigen und den betreffenden Schuldnern
(
Dritten, Käufern des Käufers ) die Abtretung anzuzeigen. ( verlängerter
Eigentumsvorbehalt )
8. Lieferbedingung
Der
Versand erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, nach unserem
Ermessen auf dem billigst möglichen Versandweg auf unsere Gefahr und Kosten.
9. Widerrufs- /
Rückgaberecht / Fernabgabegesetz
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen
in Textform ( z.B. Brief, Fax, E Mail ) oder durch Rücksendung der Ware
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Ware.
Widerrufsfolgen
im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen
sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Bis
zu einem Warenwert von € 40,- sind die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen.
10. Salvatorische
Klausel
Sollen
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon
der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen
Bestimmungen vorliegender Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht
berührt. Gleiches gilt für anderweitig einzelne Vertragliche Bestimmungen.
Für
vorgenannte Fälle verpflichten sich die Parteien, anstelle jeder einzelnen
unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich, den
mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter
Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen
Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung rechtlich nicht möglich
ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.